Die letzte Grippewelle im
vergangenen Winter dokumentierte erneut die grundsätzliche Gefährlichkeit
dieser Krankheit. Nach zwei vergleichsweise mäßig ausgeprägten
Influenzawellen in den Wintern 2000/01 und 2001/02 war die Heftigkeit der
letzten Grippewelle in der vergangenen Saison 2002/03 besonders stark. Nach
Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) kam es in den
Arztpraxen Deutschlands zu 4,5 bis 5 Millionen zusätzlicher Konsultationen,
es waren etwa 1,5 bis 2 Millionen Fälle von Influenza-assoziierter
Arbeitsunfähigkeit zu verzeichnen. Die Erkrankungswelle hatte etwa 25.000
bis 30.000 Krankenhausbehandlungen zur Folge, die 11.000 bis 15.000 Personen
im Alter von über 60 Jahren und 4.500 bis 6.000 Kleinkinder betrafen. Die
größte Erkrankungshäufigkeit war dagegen bei den Schulkindern zu
verzeichnen. Nach vorläufigen Abschätzungen sind der letzten
Erkrankungswelle 12.000 bis 20.000 Sterbefälle anzulasten.
Wann impfen? Indizierte Schutzimpfungen gegen Influenza sollten
rechtzeitig vor Beginn einer Influenza-Ausbreitung (ab Dezember möglich!)
und auch möglichst vor der Periode gehäufter Erkältungskrankheiten im
Spätherbst erfolgen.
Wen impfen? Nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission)
richtet das Angebot dieser Impfung an alle,
- für die eine Influenza-Erkrankung eine besondere Gefahr darstellt, weil
von ihrer Disposition her oder berufsbedingt spezielle
Gefährdungspotenziale bestehen oder
- von denen im Falle einer Influenza eine besondere Gefahr für andere
ausgehen könnte.
Die jährliche Impfung wird empfohlen:
- allen über 60-Jährigen als
Standardimpfung,
- allen infolge bestehender Grundleiden durch eine Influenza besonders
gesundheitlich gefährdeten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Indikationsimpfung,
(dies betrifft z.B. Personen mit chronischen Lungen-, Herz-Kreislauf-,
Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus u.a.
Stoffwechselerkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektionen)
- allen Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen (für die meist ohnehin die
zuvor genannten Indikationen gelten),
- allen Personen, die berufsbedingt
einer erhöhten Gefährdung unterliegen als Indikationsimpfung. Letzteres
betrifft besonders medizinisches Personal in der Patientenbetreuung und
Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Es ist
besonders hervorzuheben, dass die Impfung zugleich einer möglichen
Ansteckung betreuter ungeimpfter Personen (Patienten, Heimbewohner)
vorbeugen soll. Daher bezieht sich die Impfempfehlung auf das an Patienten
tätige Personal in Gesundheitseinrichtungen, aber auch auf Beschäftigte in
Alten- und Pflegeheimen.
- Kindern mit chronischen Erkrankungen, insbesondere
der Atemwege; Impfungen sind ab vollendetem 6. Lebensmonat möglich.
Alle heute verabreichten Impfstoffe sind sogen. Spaltimpfstoffe, die
inaktive Spaltproduktekte des Virus, speziell eine definierte Menge
hochgereinigten Oberflächenglykoproteins Hämagglutin enthalten. Sie sind
besonders gut verträglich. Kinder erhalten eine reduzierte Dosis, in der
Regel die halbe Dosis des Influenza- Impfstoffes. Bei Erstimpfungen wird
eine Auffrischimpfung nach mehreren Wochen empfohlen. Der mutmaßliche
Schutz vor einer Grippeinfektion wird zwischen 40 und 80 Prozent angegeben,
teils kommt es zur Abmilderung der Krankheitssymptome, teils wird die
Grippeerkrankung ganz verhindert. Der Impfschutz beginnt frühestens nach
einer Woche, nach 2 Wochen gilt dieser als vollständig.
aus dem
Epidemiologischen Bulletin des Robert- Koch- Instituts 38/2003