Eine medizinische Sensation ...... wurde heute in der Süddeutschen Zeitung mitgeteilt: Eine "unbefleckte Empfängnis" hat sich in Hessen ereignet, juristisch abgesichert. Oh, du Land der Hessen, schwer hast Du zur Zeit an Deinen Mitbürgern zu tragen! Folgender Tatbestand: eine Frau lebte mit einem Mann zusammen, die Frau bekam ein Kind. Die Ehe ging in die Brüche, der vermeintliche Vater zahlte nach der Trennung Unterhalt. Dann aber zweifelte er die Vaterschaft an, weil ihm zu Ohren gekommen war, dass seine Frau in der besagten Zeit der mutmaßlichen Empfängnis mit einem anderen Mann zusammen war. Eine gentechnische Analyse ergab, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes sein konnte. Der andere Mann war aber nicht mehr aufzutreiben, eine flüchtige Bekanntschaft demzufolge. Nun, der richterliche Spruch aus dem hessischen Idstein: Die von ihrem früheren Ehegatten in einem Unterhaltsstreit angeklagte Frau müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Die "untreue Gattin" sagte vor Gericht aus, mit einem Herrn aus Hamburg lediglich unbekleidet "herumgeknutscht" zu haben. Der Richter verkündigte, die unbefleckte Empfängnis "sei wissenschaftlich nicht auszuschließen" und wies darauf hin, dass auch die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes "zu einem nicht unerheblichen Teil" auf dem Phänomen der jungfräulichen Geburt beruhe. Die Unterhaltszahlungen könnten auch deswegen nicht zurückbezahlt werden, da im Falle einer unbefleckten Empfängnis niemand dazu verpflichtet werden kann. Der frühere Ehegatte bekommt deswegen sein Geld nicht zurück !? (entnommen aus der Süddeutschen Zeitung vom 6. September 2000, die ihrerseits die Frankfurter Rundschau zitiert) Was lernen wir daraus?! Eltern aufgepasst! Aufklärung tut Not!Bei Knutschen und Küssen bitte auch an die Folgen denken!!!Oder wenden Sie sich bezüglich der Risiken und Nebenwirkungen an Ihren Arzt oder Apotheker. |