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Pertussis (Keuchhusten)
- Erreger: Bordetella (B.) pertussis
ist ein kleines, unbewegliches,
bekapseltes, aerobes, gramnegatives Stäbchen. Es bildet eine Vielzahl von
Toxinen und Virulenzfaktoren. Die Vermehrung der Bordetellen erfolgt auf dem
zilientragenden Epithel der Atemwegsschleimhäute. Sie verursachen dort eine
lokale Zerstörung der Mucosa. Eine Reihe von Toxinen verschlechtert zusätzlich
die lokalen Abwehrkräfte und verursacht lokale Gewebeschäden.
- B. pertussis
ist der hauptsächliche Erreger des Keuchhustens.
Infektionen mit B.parapertussis können ebenfalls zu einem keuchhustenähnlichen
Krankheitsbild führen, das aber meist leichter und kürzer als bei einer
Erkrankung durch B.pertussis verläuft.
- Vorkommen:
Die höchste Inzidenz wird in Mitteleuropa im Herbst und
Winter beobachtet, jedoch ist die Saisonalität nicht besonders stark
ausgeprägt. In Deutschland kam es durch den Wegfall der Keuchhusten-
Impfempfehlung für die alten Bundesländer in den Jahren 1974 bis 1991 zu einem
Anstieg der Keuchhusten- Inzidenz mit bis zu 100.000 geschätzten
Erkrankungen/ Jahr (160 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner). Durch den
vermehrten Einsatz von Kombinationsimpfstoffen mit der azellulären Pertussis-
Komponente stiegen seit 1995 die Impfraten deutlich an, die
Erkrankungsrate nahm ab. Aus den Daten über gemeldete Pertussis- Erkrankungen in
den neuen Bundesländern geht hervor, dass dort die durch Impfungen erreichte
Morbidität von weniger als 1 Erkrankung auf 100.000 Einwohner (100 -200
Erkrankungen/ Jahr) nach 1990 wieder angestiegen ist. Eine Verschiebung der
Erkrankungen in das Jugend- und Erwachsenenalter wird deutlich. Während in den
neuen Bundesländern 1980 noch etwa 50% der Erkrankungen im ersten Lebensjahr und
weniger als 5 % bei den 15-Jährigen auftraten, hat sich dieses Verhältnis 20
Jahre später umgekehrt. So betrafen nur noch 0,8 % der Erkrankungen Kinder im
ersten Lebensjahr. Rund 48% aller Erkrankten waren älter als 25 Jahre. Zu
dieser Verschiebung hat auch die Verbesserung der Diagnostik mit zunehmender
Erfassung oligosymptomatischer Erkrankungen bei Jugendlichen und Erwachsenen
wesentlich beigetragen.
- Reservoir:
Der Mensch ist das einzige Reservoir für B. pertussis . B.
parapertussis wird bei Menschen und Schafen gefunden.
- Infektionsweg:
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion bei
engem Kontakt. Auch gegen Pertussis geimpfte Kinder können nach Keuchhusten-
Kontakt vorübergehend Träger von Bordetella sein. Ein
langdauernder Trägerstatus bei Gesunden ist bisher nicht dokumentiert worden.
Auch Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger eine zunehmende Rolle.
Inkubationszeit: 7 - 14 Tage.
- Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Ansteckungsfähigkeit
beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der
ersten beiden Wochen der Erkrankung und klingt dann allmählich ab (insgesamt
etwa 3 Wochen). Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich
die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie.
- Klinische Symptomatik:
Pertussis ist in der Regel eine Erkrankung
über mehrere Wochen bis Monate. Die typische Pertussis wird in drei Stadien
eingeteilt:
Stadium catarrhale (Dauer 1 -2 Wochen): Es ist durch
grippeähnliche Symptome wie Schnupfen, leichten Husten, Schwäche und mäßiges
Fieber gekennzeichnet.
Stadium convulsivum (Dauer 4 -6 Wochen): In diesem Stadium
kommt es zu anfallsweise auftretenden Hustenstößen (Stakkatohusten), gefolgt
von inspiratorischem Ziehen. Die Hustenattacken gehen häufig mit Hervorwürgen
von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen einher. Die Attacken können
sehr zahlreich sein und treten gehäuft nachts auf. Äußere Anlässe (z.B. körperliche
Anstrengung) und psychische Faktoren können sie auslösen. Das typische Keuchen
besteht in der Hälfte der kindlichen Fälle, es kommt durch die plötzliche
Inspiration gegen eine geschlossene Glottis am Ende des Anfalles zustande.
Fieber fehlt oder ist nur geringfügig ausgeprägt. Wenn es vorhanden ist,
deutet es in der Regel auf eine bakterielle Sekundärinfektionen hin.
Stadium decrementi (Dauer 6 -10 Wochen): Es kommt zum
allmählichen Abklingen der Hustenanfälle. Pertussis kann bei Erwachsenen
häufig nur als länger dauernder Husten ohne die typischen Hustenanfälle
verlaufen. Auch bei Säuglingen findet man häufig kein ganz charakte-
ristisches Bild.
- Komplikationen
können insbesondere im ersten Lebensjahr
auftreten. Die häufigsten Komplikationen sind Pneumonien (15 -20 % der
stationär behandelten Pertussis- Patienten) und Otitis media durch
Sekundärinfektionen mit Haemophilus influenzae oder Pneumokokken, seltener mit
Streptococcus pyogenes oder Staphylococcus aureus. In seltenen Fällen werden
Krampfanfälle beobachtet. In Einzelfällen kann es zum Auftreten einer
Enzephalopathie kommen, die oft Dauerschäden hinterlässt. Plötzliche
Todesfälle können, insbesondere bei Säuglingen, vereinzelt auftreten.
- Diagnostik:
Bei einer "klassischen" Keuchhusten- Symptomatik wird
die Diagnose in der Regel durch den klinischen Befund gestellt, wobei man von
einer Treffsicherheit von 80 -85% ausgehen kann. Eine Indikation für eine
weiterführende Diagnostik besteht bei längerem Husten ohne typische
Hustenanfälle bei Kindern, aber auch bei Geimpften, Adoleszenten und
Erwachsenen.
Die- Labordiagnostik:
ist abhängig vom Krankheitsstadium. Insbesondere
in frühen Stadien ist ein kultureller Nachweis von B. pertussis und B.
parapertussis aus Nasopharyngealabstrichen der diagnostische Standardtest. Da
Bordetellen sehr empfindlich gegen Austrocknung und Kälte sind, können
technische Fehler und Unerfahrenheit die Sensitivität der Kulturmethode
deutlich senken. Die Spezifität liegt jedoch bei 100%. Die Anzüchtung von B.
pertussis dauert mindestens drei Tage, die von B. parapertussis mindestens
zwei Tage. Weiterhin ist ein Nachweis von B.-pertussis -DNA mittels PCR
möglich. Die PCR ist schnell und sehr sensitiv. Sie erfasst auch bereits
abgestorbene Keime, z.B. nach antibiotischer Behandlung, und ist auch
erfolgversprechend, wenn nur wenige Erreger vorhanden sind (sehr frühe und
späte Stadien der Erkrankung, geimpfte Personen, Erwachsene). Die PCR ist
jedoch apparativ aufwendig und teuer, falsch negative und falsch positive
Ergebnisse kommen vereinzelt vor. Die Serodiagnostik ist für die
Frühdiagnostik ungeeignet, da spezifische Antikörper im Serum frühestens beim
Übergang ins Stadium convulsivum nachweisbar sind. Der ELISA (mit gereinigten
Antigenen) ermöglicht den getrennten Nachweis spezifischer Antikörper in den
einzelnen Immunglobulinklassen. Um einen Titeranstieg zu erfassen, sollten
möglichst zwei Seren mit mindestens 2 -4 Wochen Abstand untersucht werden. Es
gibt jedoch keine Standardisierung der verschiedenen ELISA-Tests. Im Stadium
convulsivum findet man bei 20 -80% der Patienten eine Leukozytose mit
Lymphozytose. BSG und CRP sind nicht oder nur leicht erhöht.
- Therapie:
Eine antibiotische Therapie beeinflusst Dauer und Heftigkeit
der Hustenattacken häufig nicht wesentlich, da sie in der Regel nicht früh
genug eingesetzt wird, um eine deutliche klinische Verbesserung zu erzielen. Sie
ist jedoch zur Unterbrechung der Infektionskette von wesentlicher Bedeutung. Der
Einsatz von Antibiotika ist sinnvoll, solange der Patient Bordetellen
ausscheidet (Ende der Inkubationszeit, Stadium catarrhale, frühes Stadium
convulsivum). Das Mittel der Wahl ist Erythromycin, aber auch andere Makrolide
wie Azithromycin, Clarithromycin und Roxithromycin sind wirksam. Als Alternative
zu den Makroliden ist die Anwendung von Cotrimoxazol möglich.
Unter Amoxicillin wurden Therapieversager beobachtet, es sollte nicht mehr
verwendet werden. Oralcephalosporine sind gegen Bordetellen inaktiv und sollten
ebenfalls nicht angewendet werden. Der Nutzen von Antitussiva, Sedativa und
Neuroleptika ist umstritten. Bei zähem Schleim können Mukolytika versucht
werden. Eine ruhige Umgebung, reichliche Flüssigkeitszufuhr und häufige kleine
Mahlzeiten sind wichtige unterstützende Maßnahmen. Einige Studien berichten
über eine positive Beeinflussung, besonders bei jungen Säuglingen, durch ß
-adrenerge Substanzen (z.B.Salbutamol) und Kortikosteroide, jedoch sind Fragen
der optimalen Dosis, Dauer und Applikationsform noch nicht hinreichend geklärt.
- Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen
1. Präventive Maßnahmen: Zur Prophylaxe stehen azelluläre Impfstoffe
zur Verfügung, die, beginnend in der 9.Lebenswoche, dreimal im ersten
Lebensjahr verabreicht werden, sowie als Auffrischimpfung im 12.bis
15.Lebensmonat (Grundimmunisierung). Die Impfung wird vorzugsweise mit
Kombinationsimpfstoff ( gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis,
Poliomyelitis, Hepatitis B, Haemophilus influenzae Typ b) durchgeführt. Weiterhin
wird eine 5. Pertussisimpfung zwischen dem 11. bis 18. Lebensjahr empfohlen. Zur
Schließung von Impflücken stehen monovalente Impfstoffe zur Verfügung. Aus
heutiger Sicht ist eine Eradikation von Pertussis im Gegensatz zu anderen
impfpräventablen Krankheiten nicht möglich. Die Erkrankungshäufigkeit kann
aber entscheidend reduziert werden. Ziele der gegenwärtigen Impfstrategie in
Deutschland sind daher ein möglichst frühzeitiger und vollständiger
Impfschutz für die besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder
(Grundimmunisierung) und die möglichst weitgehende Reduzierung der
Gesamtmorbidität durch das Nachholen versäumter Grundimmunisierungen und eine
Auffrischung im Jugendalter etwa 10 Jahre nach der Grundimmunisierung. Wegen der
begrenzten Dauer der Immunität sowohl nach natürlicher Erkrankung - etwa 15
bis 20 Jahre - als auch nach vollständiger Impfung - etwa 10 Jahre - sind
Jugendliche und Erwachsene wieder neu infizierbar. Für das "Personal in
Pädiatrie und Infektionsmedizin sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für das
Vorschulalter" hat die STIKO jetzt eine Impfung gegen Pertussis empfohlen.
Eine Empfehlung zur generellen Impfung von Erwachsenen ist damit jedoch nicht
verbunden.
2. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Patienten mit
Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für 5 Tage nach
Beginn einer antibiotischen Behandlung von anderen Patienten getrennt
untergebracht werden. Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen
verdächtig sind, dürfen nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in
Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder
sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten
haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch
sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechend dürfen auch die in
Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Pertussis die dem Betrieb der
Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Ge-
meinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der
Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Eine Wiederzulassung zu
Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven
Antibiotikatherapie erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht
erforderlich. Ohne antimikrobielle Behandlung ist eine Wiederzulassung
frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome möglich. Für enge
Kontaktpersonen besteht die Empfehlung einer Chemoprophylaxe mit Erythromycin.
Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung weitgehend geschützt, können
aber vorübergehend Bordetellen beherbergen und damit eine Infektionsquelle
darstellen. Diese Personen sollten vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe erhalten,
wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen wie z.B. Säuglinge und
Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden befinden. Ein Ausschluss der
Kontaktpersonen von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erforderlich, solange
kein Husten auftritt. Bei Husten sind Untersuchungen zur Feststellung oder zum
Ausschluss von Pertussis angezeigt.
3. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Das zuständige Gesundheitsamt sollte
über Erkrankungs- häufungen unbedingt informiert werden, um Maßnahmen zur
Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B.Chemoprophylaxe) einleiten zu können.
- Meldepflicht:
Eine Meldepflicht laut IfSG besteht nicht. In einigen
Bundesländern existiert (oder ist vorgesehen) eine länderspezifische
Meldepflicht für die Erkrankung an Pertussis. Nach §34 Abs.6 besteht eine
Informationspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtungen hat das
zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über zur Kenntnis gelangte
Erkrankungsfälle zu informieren und krankheits- und personenbezogene Angaben zu
machen. Diese Informationspflicht ist bei Erkrankungen in Einrichtungen mit
Kleinkindern besonders zu beachten.
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